Geschäfte des National- und Ständerates
News aus Bundesbern
Frühjahrssession 2025 vom 3. bis 21. März sowie Sitzung des Bundesrates vom 21. März

25. März 2025
Die Frühjahressession 2025 fand vom 3. bis zum 21. März 2025 statt. Zudem tagte der Bundesrat am 21. März. Es wurden verschiedene relevante Themen behandelt, zu welchen sich die IHK teilweise bereits positioniert hat. Ein Überblick.
Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Ausgangslage: Seit 2022 müssen grosse Schweizer Unternehmen über Risiken u.a. in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und Korrpution berichten. Im Juni 2024 hat der Bundesrat Pläne vorgelegt, wonach mehr Unternehmen zur Risiko-Berichterstattung verpflichtet würden. Insgesamt wären statt heute 300 Unternehmen 3’500 Unternehmen betroffen. Im Vernehmlassungsverfahren wurde das Vorhaben kontrovers aufgenommen.
- Aktuelle Entwicklung: Der Bundesrat spricht sich für eine «pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung» sowie international abgestimmte Regelungen aus. Angesichts der angekündigten Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU will der Bundesrat deren genaue Ausgestaltung abwarten. Eine Entscheidung folgt jedoch spätestens im Frühjahr 2026.
- Position IHK: International abgestimmte Regelungen sowie ein möglichst pragmatischer und unbürokratischer Ansatz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung sind wünschenswert. Dieser Weg ist weiterhin konsequent zu verfolgen, damit die begrenzten Ressourcen der Unternehmen in innovative Produkte statt wiederkehrende Berichte fliessen.
- Weitere Informationen: Siehe Medienmitteilung des Bundesrates sowie den Gastartikel «Schweizer Unternehmen fordern einen schlanken Weg zu Netto-null-Emissionen» im IHK-Magazin Facts von Alexander Keberle, Bereichsleiter Energie, Infrastruktur und Umwelt bei economiesuisse.
Kündigungsinitiative
- Ausgangslage: Im April 2024 hat die SVP die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!», bzw. Kündigungsinitiative, eingereicht. Sie zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen. Die Initiative ist nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU kompatibel. Es fielen die bilateralen Abkommen I und damit auch der privilegierte Zugang zum Europäischen Binnenmarkt weg. Zudem ist die Initiative auch mit dem Schengen- und Dublin-System gemäss Bilateralen II inkompatibel, womit der gesamte bilaterale Weg mit der EU gefährdet würde.
- Aktuelle Entwicklung: Nachdem sich der Bundesrat bereits im Juni 2024 gegen die Volksinitiative gestellt hat, empfiehlt er nun dem Parlament die Ablehnung ohne Gegenvorschlag.
- Position IHK: Die IHK teilt die Position des Bundesrates, dass die Initiative den Wohlstand, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit der Schweiz gefährdet und den bisher erfolgreichen bilateralen Weg mit der EU grundsätzlich in Frage stellt. Die IHK lehnt die Kündigungsinitaitve entsprechend klar ab.
- Weitere Informationen: Siehe Berichterstattung im SRF sowie das Vademecum zur Europapolitik der IHK St.Gallen-Appenzell und IHK Thurgau, welches einen Überblick über die europapolitschen Optionen der Schweiz bietet.
JUSO-Enteignungsinitiative
- Ausgangslage: Im Februar 2024 hat die JUSO die Initiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert», bzw. Enteignungsinitiative, eingereicht. Sie fordert eine Besteuerung von 50% auf Nachlässen und Schenkungen von über CHF 50 Mio. ab dem Tag der Annahme der Initiative. Der Ertrag soll zweckgebunden für das Klima und den «dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden.
- Aktuelle Entwicklung: Nachdem der Bundesrat im Dezember 2024 die Initiative ohne Gegenvorschlag abgelehnt hat, ist der Nationalrat diesem Ansinnen gefolgt und hat die Enteignungsinitiative klar abgelehnt.
- Position IHK: Die Intiative verdreht das Verständnis eines erfolgreichen Wirtschaftsstandortes und der Wirtschaftsstruktur der Schweiz. Über 90% der Unternehmen in der Schweiz sind Familienunternehmen: Mit einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent könnten viele Betriebe somit in existenzielle Schwierigkeiten kommen, da das Unternehmensvermögen oft gebunden ist und nicht einfach liquidiert werden kann. Somit stehen die Unternehmen vor der Wahl zwischen einem (Teil-)Verkauf, einer Abwanderung ins Ausland, oder der Aufnahme hoher Kredite, falls dies überhaupt möglich ist. Entsprechend lehnt die IHK die Initiative klar ab.
- Weitere Informationen: Siehe Artikel von economiesuisse zur Abstimmung im Nationalrat.
Individualbesteuerung
- Ausgangslage: In der Schweiz wird das Einkommen verheirateter Paare zusammengerechnet und gemeinsam versteuert. Dies führt aufgrund der progressiven Steuerbelastung (höhere Steuersätze bei höherem Einkommen) oft zu einer Heiratsstrafe: Ehepaare zahlen in vielen Fällen mehr Steuern als unverheiratete Paare mit gleichem Einkommen. Momentan sind zwei Volksinitiativen hängig, wovon eine die Individualbesteuerung einführen will (FDP-Frauen) und eine die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren beibehalten will, dann aber die tiefere von zwei Rechnungen gemäss dem Tarif für die gemeinsame Besteuerung und dem Tarif für unverheiratete Personen verrechnet (Die Mitte). Der Bundesrat hat der ersten Iniatiative einen indirekten Gegenvorschlag vorgestellt, welcher effektiv den Inhalt auf Gesetzesstufe übernimmt. Die zweite Initiative hat der Bundesrat ohne Gegenvorschalg abgelehnt.
- Aktuelle Entwicklung: Nach dem Nationalrat hat sich nun auch der Ständerat knapp für die Individualbesteuerung ausgesprochen. Aufgrund von Änderungen im Ständerat geht das Geschäft nun wieder in den Nationalrat.
- Position IHK: Die IHK spricht sich grundsätzlich für die Individualbesteuerung aus. So haben Zweitverdiener Anreize für höhere Arbeitspensen, womit dem Fachkräftemangel entgegengetreten werden könnte. Zudem fördert die einheitliche Besteuerung die Gleichstellung aller Familienmodelle und beseitigt effektiv die Heiratsstrafe.
- Weitere Informationen: Siehe NZZ-Artikel zur Abstimmung im Parlament.
Freihandelsabkommen Indien
- Ausgangslage: Der Schweiz und den anderen EFTA-Staaten ist es 2024 gelungen, als erster europäischer Partner nach 16 Jahren Verhandlungen ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Indien abzuschliessen. Mit diesem entfallen bei 95,3% der Einfuhren von Industrieprodukten aus der Schweiz (ohne Gold) sämtliche Zollansätze. Nach einer Übergangsfrist von zehn Jahren erhält die Schweiz zudem für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte einen zollfreien Zugang zum indischen Markt. Darüber hinaus verbessert sich der Schutz geistiger Eigentumsrechte, und das Abkommen sieht sowohl Investitionsförderungen als auch Regelungen zur nachhaltigen Entwicklung vor.
- Aktuelle Entwicklung: Nach dem Ständerat genehmigt auch der Nationalrat das FHA mit Indien klar. Somit kann das Abkommen nach Ablauf der Referendumsfrist ratifiziert werden.
- Position IHK: Indien bietet als bevölkerungsreichstes Land der Welt ein enormes wirtschaftliches Potenzial, welches mit dem FHA besser erschlossen werden kann. Das Abkommen erleichtert beidseitig Handel und Investitionen.
- Weitere Informationen: Siehe Artikel von economiesuisse zum Thema.
Bild: Flooffy (Wikimedia Commons, CC BY 2.0)